Buchen
Anreiseinfos SAILact
Grundsätzlich ist es sinnvoll die individuelle An- und Abreise von jedem Törnteilnehmer selbst zu organisieren. Gerne kannst du dich bei Fragen an uns wenden, wir beraten dich gerne. Die Buchung der An- und Abreise musst du selbst vornehmen. Wir bemühen uns bei unseren Törns und Segelreisen den schönsten Routen durch die Inselwelt der Adria zu folgen. Daher sind die Start- und Zielhäfen nicht immer Verkehrsknotenpunkte am Festland sondern oftmals kleinere Häfen auf Inseln und an der Küste. Diese Häfen sind in der Törnbeschreibung ersichtlich und immer so gewählt, dass sie nach einer Anreise in die Gebiete Triest, Rijeka, Zadar, Split oder Dubrovnik mit einer Fähre leicht erreichbar sind. Im Folgenden findest du einige An- und Abreisehinweise zu unseren Segelgebieten.
Marina Stella Anreisinformation & Hotel
Anreise in die "Marina Stella" N-Italien
Die Marina Stella liegt etwas ausserhalb der Ortschaft, hier finden sie eine ausführliche Beschreibung für die Anreise und Hotelempfehlungen.
Teilnehmervereinbarung
Teilnehmervereinbarung SAILact
Lieber Teilnehmer an unserer Segelveranstaltung!
Nachfolgend sind wichtige Punkte für die kommende Veranstaltung festgehalten. Bitte lesen Sie diese sorgfältig und wenn Sie mit den Punkten einverstanden sind, unterzeichnen sie bitte dieses Dokument. Das Original bleibt bei SAILact, eine Kopie stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Vielen Dank!
Schiffsführer:
Der Schiffsführer versichert, dass er die notwendige Erfahrung, Kenntnis und Qualifikation besitzt, um die Yacht unter Segel und Motor sicher zu führen. Er weist die Mitsegler auf der Yacht ein und führt eine Sicherheitseinweisung durch. Er ist für die Sicherheit der Teilnehmer auf See, im Rahmen der guten Seemanschaft und solange seinen Anweisungen folge geleistet wird, verantwortlich.
Pflichten der Mitsegler/ Schiffsordnung:
Als Mitsegler beachte ich die Anweisungen des Schiffsführers und informiere ihn (beziehungsweise den
jeweiligen Wachführer) in unklaren Situationen. Ich verpflichte mich, alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, wie z.B. Anlegen des Lifebelts, der Schwimmweste, Sicherung der eigenen Person zu jedem
Zeitpunkt. Den Anweisungen der Skipper ist Folge zu leisten.
Verantwortung & Risiko:
Ich nehme auf eigenes Risiko am Segeltörn/ Outdoortraining und den damit in Zusammenhang stehenden Aktionen (z.B. Ausflüge/ Aktivitäten/ Übungen etc.) teil. Skipper oder SAILact E.U. übernehmen keine über Versicherungen hinausgehende oder nicht gedeckte Haftungen gegenüber den Teilnehmern oder dem Auftraggeber.
Persönliche Versicherung:
Ich muss selbst unfall- und krankenversichert sein,
da der Eigner der Yacht sowie der Schiffsführer als auch SAILact E.U. jeglichen Anspruch in Zusammenhang mit einem Unfall- oder Krankheitsfall ausschliessen.
Körperliche Verfassung:
Ich bestätige, dass ich in freiem offenem Wasser schwimmen kann. Sollte ich Nichtschwimmern sein, muss ich den Veranstalter vor der Buchung informieren. Sollte SAILact einer Teilnahme als Nichtschwimmer zustimmen, so nehme ich auf eigenes Risiko teil und verpfliche mich zu jeder Zeit eine Schwimmweste zu tragen. Mein gesundheitlicher Zustand lässt eine Teilnehme an einer Segelveranstaltung und deren körperliche Belastungen zu. Ich bin körperlich fit und leide an keinen einschränkenden Krankheiten. Sollten Bedenken bestehen, sind diese im Vorfeld mit einem Arzt abzuklären.
Ich nehme zur Kenntnis, dass die medizinische Versorgung auf See eingeschränkt ist. Alle nötigen Medikamente sind mitzubringen. Der Veranstalter ist darüber zu informieren. Ich sorge selbst, für die vorgeschriebenen bzw. empfohlenen Impfungen im Reiseland.
Landesvorschriften:
Ich verpflichte mich die Zoll-, Tauch-, Devisenvorschriften-,nationale Gesetze etc. zu beachten.
Versicherung:
Die Schiffe sind versichert. Für die Schiffskaution und den Versicherungsselbstbehalt besteht keine
Haftung durch die Teilnehmer/ den Auftraggeber. Jeder Teilnehmer/ der Auftraggeber haftet, jedoch für Schäden, die durch ihn absichtlich oder grob fahrlässig an einer Person oder am Schiff herbeigeführt wurden und nicht durch eine Versicherung gedeckt werden.
Schlussbestimmungen:
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder
undurchführbar sein oder werden, soll dies die Wirksamkeit der anderen Teile
dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.
Diese Vereinbarung soll wichtige Punkte für die Teilnehmer zur Kenntnis bringen, die Gültigkeit der AGB´s von SAILact werden dadurch nicht ersetzt oder eingeschränkt. Die AGB´s liegen dem Auftrag bei und sind jederzeit unter www.sailact.eu abzurufen.
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben in der Vereinbarung gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers Fa. SAILact E.U Hauersteigstrasse 13, 3003 Gablitz, Österreich. Für Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Wien zuständig.
AGB´s
Wenn für den Auftraggeber von SAILact Schiffe gechartert werden, sind zusätzlich die „AGB Charter SAILact „ gültig. Alle Leistungen die darüber hinausgehen werden duch diese AGB geregelt.
Jedem Teilnehmer werden die „Teilnahmebedingungen SAILact“ vor der Veranstaltung ausgehändigt und die Inhalte gelten mit der Buchung als verstanden und angenommen.
Zahlungen/ Rücktritt:
Mit der Auftragsbestätigung oder Überweisung der Anzahlung (50%) entsteht eine verbindliche Buchung. Spättestens 4 Wochen vor dem Reisebgein muss die Rechnung vollständig bezahlt sein. Ein Rücktritt von Einzelpersonen ist mit 10% Umbuchungskosten möglich wenn der Platz von SAILact durch eine Ersatzperson besetzt werden kann. Ist dies nicht möglich so fallen bis 6 Wochen vor dem Termin 60% der Auftragssumme an und zu jedem späteren Zeitpunkt 100%.
Ablaufänderungen:
Weder der Skipper noch der Organisator ist für Reiseroutenverschiebung, Verspätungen, Terminänderungen, Nutzungsausfall der Ausrüstung oder Schäden haftbar und es entsteht aus diesen Gründen kein Anspruch auf Schadenersatz.
Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den vom SAILact und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben bei SAILact.Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von SAILact zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von SAILact - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt SAILact zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Gewährleistung
SAILact ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. SAILact wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung. Sämtliche unsere Leistungen werden anhand der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und gemeinsam mit diesem erarbeitet; alle Konzepte, Unterlagen und sonstige Maßnahmen sind vom Kunden vor deren Umsetzung/Durchführung zu prüfen und als geeignet zu genehmigen.
Haftung / Schadenersatz
SAILact haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von SAILact beigezogene Dritte zurückgehen. Wir übernehmen daher keine Haftung für ein bestimmtes Ergebnis unserer Beratungs-, Trainings- oder Coachingleistungen, für einen bestimmten Erfolg (Frequenz – Umsatz- oder Ertragssteigerung) oder für erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von SAILact zurückzuführen ist.
Sofern SAILact das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt SAILact diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. Ansprüche an SAILact können nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Ereignis bzw. nach Beendigung des Auftrages geltend gemacht werden.
Sollte dem Auftraggeber trotzdem aus der Arbeit von SAILact Schaden mit Rechtsanspruch entstehen, so gilt für die Haftung von SAILact, gleich aus welchem Rechtsgrund, folgendes:
SAILact haftet bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nur bis zu dem Betrag des für den Auftrag vom Auftraggeber an SAILact gezahlten Rechnungsbetrages.
Die Schiffe sind versichert. Für die Schiffskaution und den Versicherungsselbstbehalt besteht keine
Haftung durch die Teilnehmer/ den Auftraggeber. Jeder Teilnehmer/ der Auftraggeber haftet, jedoch für Schäden, die durch ihn absichtlich oder grob fahrlässig an einer Person oder am Schiff herbeigeführt wurden und die nicht durch eine Versicherung gedeckt werden.
Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder
undurchführbar sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers Fa. SAILact e.U Hauersteigstrasse 13, 3003 Gablitz, Österreich. Für Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Wien zuständig.
AGB SAILact
AGB´s
Wenn für den Auftraggeber von SAILact Schiffe gechartert werden, sind zusätzlich die „AGB Charter SAILact „ gültig. Alle Leistungen die darüber hinausgehen werden duch diese AGB geregelt.
Jedem Teilnehmer werden die „Teilnahmebedingungen SAILact“ vor der Veranstaltung ausgehändigt und die Inhalte gelten mit der Buchung als verstanden und angenommen.
Zahlungen/ Rücktritt:
Mit der Auftragsbestätigung oder Überweisung der Anzahlung entsteht eine verbindliche Buchung. Ein Rücktritt von Einzelpersonen ist mit 10% Umbuchungskosten möglich wenn der Platz von SAILact durch eine Ersatzperson besetzt werden kann. Ist dies nicht möglich so fallen bis 6 Wochen vor dem Termin 60% der Auftragssumme an und zu jedem späteren Zeitpunkt 100%.
Ablaufänderungen:
Weder der Skipper noch der Organisator ist für Reiseroutenverschiebung, Verspätungen, Terminänderungen, Nutzungsausfall der Ausrüstung oder Schäden haftbar und es entsteht aus diesen Gründen kein Anspruch auf Schadenersatz.
Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den vom SAILact und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben bei SAILact.Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von SAILact zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von SAILact - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt SAILact zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Gewährleistung
SAILact ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. SAILact wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt sechs Monate nach Erbringen der jeweiligen Leistung. Sämtliche unsere Leistungen werden anhand der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und gemeinsam mit diesem erarbeitet; alle Konzepte, Unterlagen und sonstige Maßnahmen sind vom Kunden vor deren Umsetzung/Durchführung zu prüfen und als geeignet zu genehmigen.
Haftung / Schadenersatz
SAILact haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von SAILact beigezogene Dritte zurückgehen. Wir übernehmen daher keine Haftung für ein bestimmtes Ergebnis unserer Beratungs-, Trainings- oder Coachingleistungen, für einen bestimmten Erfolg (Frequenz – Umsatz- oder Ertragssteigerung) oder für erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von SAILact zurückzuführen ist.
Sofern SAILact das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt SAILact diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. Ansprüche an SAILact können nur innerhalb von sechs Monaten ab dem Ereignis bzw. nach Beendigung des Auftrages geltend gemacht werden.
Sollte dem Auftraggeber trotzdem aus der Arbeit von SAILact Schaden mit Rechtsanspruch entstehen, so gilt für die Haftung von SAILact, gleich aus welchem Rechtsgrund, folgendes:
SAILact haftet bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht nur bis zu dem Betrag des für den Auftrag vom Auftraggeber an SAILact gezahlten Rechnungsbetrages.
Die Schiffe sind versichert. Für die Schiffskaution und den Versicherungsselbstbehalt besteht keine
Haftung durch die Teilnehmer/ den Auftraggeber. Jeder Teilnehmer/ der Auftraggeber haftet, jedoch für Schäden, die durch ihn absichtlich oder grob fahrlässig an einer Person oder am Schiff herbeigeführt wurden und die nicht durch eine Versicherung gedeckt werden.
Schlussbestimmungen
Sollten Teile dieser Vereinbarung ungültig oder
undurchführbar sein oder werden, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der anderen Teile dieser Vereinbarung nicht. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle des unwirksamen oder undurchführbaren Teils oder zur Ausfüllung der Lücke soll diese Vereinbarung so ausgelegt werden, dass sie dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt.
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers Fa. SAILact e.U Hauersteigstrasse 13, 3003 Gablitz, Österreich. Für Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Wien zuständig.
AGB SAILact

